Kirchenvorstand und Hauptamtlich Mitarbeitende

Verantwortung für die Kirchengemeinde

In der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern fanden am Sonntag den 21. Oktober 2018 die letzten Kirchenvorstandswahlen statt. Ein herzliches Dankeschön allen Gemeindegliedern, die sich an der Wahl beteiligt haben. Die Wahlbeteiligung lag bei 12,6%

Gewählt wurden (in alphabetischer Reihenfolge):
Frau Leicht; Frau Muhoscholi; Frau Pappenberger; Herr Schöpperle; Herr Schmidt; Herr Seitz. Zusätzlich wurden Frau Zäh und Herr Schluttig in den Kirchenvorstand berufen.

Wir wünschen den Mitgliedern des Kirchenvorstands Gottes reichen Segen für ihr Ihren Dienst in unserer Gemeinde. Der neue Kirchenvorstand wurde im Gottesdienst am 1. Advent in sein Amt eingeführt. Die KirchenvorsteherInnen sind für 6 Jahre im Amt.

 

Wofür ist der Kirchenvorstand zuständig?

Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde in allen Belangen, er trägt die Verantwortung und trifft Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen im Leben der Gemeinde. Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, also haupt- und ehrenamtliche engagierte Mitglieder der Gemeinde entscheiden dabei auf Augenhöhe die Belange der Gemeinde, damit der Glaube zeitgemäß vor Ort umgesetzt werden kann.

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind:

Der Kirchenvorstand leitet und vertritt die Kirchengemeinde. Damit sind vielfältige Verantwortungen für das Gemeindeleben verbunden für:

  • die Gottesdienste und Kindergottesdienste
  • den Konfirmandenunterricht
  • Neubesetzung einer Pfarrstelle
  • die Förderung des Gemeindeaufbaus und des Gemeindelebens
  • die Finanzen und die Organisation der Kirchengemeinde vor Ort

Landeskirchenweit entsendet der Kirchenvorstand Kirchenvorstandsmitgliedern in:

  •  die regionalen Kirchenparlamente
  •  in die Dekanatssynoden
  •  in das überregionale Kirchenparlament, die Landessynode.